... sind nicht nur für Privatpatienten!

Grundsätzlich werden Leistungen durch die Krankenversicherungen nur getragen, wenn es um Diagnostik oder Therapie einer Beschwerde oder Erkrankung geht. Das bedeutet, dass Leistungen ohne Anlass (= konkrete Beschwerde / Therapie) nicht erbracht werden dürfen. Darüberhinaus werden gewisse Leistungen grundsätzlich nicht erstattet oder nur in gewissen zeitlichen Abständen.

Im Folgenden listen wir Ihnen eine Auswahl von Leistungen auf, die Sie auf Wunsch erhalten können, aber selbst zahlen müssen. Die aufgezählten Leistungspakete stellen nur Vorschläge dar, die Sie aber auch einzeln oder in anderer Zusammenstellung bekommen können. Näheres entnehmen Sie den Detailbeschreibungen, dort finden Sie auch die Vergütungen, die sich nach der Gebürenordnung für Ärzte (GOÄ) richtet.

Beachten Sie bitte, dass wir Ihnen grundsätzlich nur solche Untersuchungen / Therapien anbieten, die medizinisch sinnvoll sind.

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