Viele Bescheinigungen, freie Atteste und sonstige schriftliche Stellungnahmen sind vom Versicherten selbst zu tragen, da sie keine Kassenleistungen darstellen! Bedenken, Sie, dass auch "kleine" oder "kurze" Atteste / Bescheiniungen Arbeitsaufwand darstellen, den wir nicht als Service leisten können. Diese Leistungen werden nach GOÄ berechnet und richten sich nach Aufwand, im Regelfall zwischen 2,50 bis 10,00 € (GOÄ 70, Faktor 1-3,5).
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