Die Anwendung des e-Rezepts wird ab 1. Januar 2024 verpflichtend!
Bei uns können Sie das e-Rezept jetzt bereits nutzen. Dazu gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten:
- Einlösen mit Ihrer Krankenversicherungskarte, das ist gleichzeitig der einfachste Weg: Sie stecken Ihre Karte in ein Lesegerät in der Apotheke, damit erhält die Apotheke Zugriff auf die verordneten Medikamente, die sie Ihnen dann aushändigen kann.
- Einlösen mit der der e-Rezept-App: Dazu müssen Sie sich zunächst die e-Rezept-App herunterladen und müssen diese mittels PIN (von der Krankenversicherung) und Ihrer Versichertenkarte einmalig registrieren. Bei Verordnung erhalten Sie dann einen QR-Code auf die App, den Sie in der Apotheke scannen lassen. Dieser Weg ist zu Anfang etwas aufwendiger, bietet aber noch weitere Möglichkeiten, siehe auch unten stehende Links.
Einen Überblick über die unterschiedlichen "Einlöse"-Möglichkeiten finden Sie hier↗.
Die grundlegende Funktionsweise ist hier erläutert↗.
Hinweis: Das e-Rezept ist nur nutzbar für gesetzlich Versicherte sowie für rezeptpflichtige Medikamente. NICHT für BTM-pflichtige Pharmaka, Hilfsmittel und Verbandstoffe.
Wichtig: Wir sind stets bemüht, Ihre Rezeptbestellung, ganz gleich, ob in Papierform oder elektronisch, schnellstmöglich zu bearbeiten. Trotzdem benötigen wir für die Erstellung und Freigabe eine gewisse Zeitspanne. Daher bitten wir Sie, das Rezept frühestens nach einem halben Praxistag in der Apotheke abzuholen.